Im Übrigen sollte die Liegenschaft gemäss Scheidungsvereinbarung bereits bis zum 31. Juli 2020 verkauft werden. Die Reservationsvereinbarung mit den potenziellen Käufern und der Entwurf des Kaufvertrags datieren von Juni bzw. Juli 2020 (Gesuchsbeilagen 9 und 10). Vom geplanten Verkauf dürfte die Beklagte spätestens im Juni 2020 Kenntnis erhalten haben (vgl. Antwortbeilage 2). Dass sich die Beklagte seither in guten Treuen um eine Lösung der Angelegenheit bemüht hätte, ist nicht ersichtlich.