vgl. vorstehend E. 1). Überdies ist nicht ersichtlich, inwiefern der Kläger als Miteigentümer ein Interesse daran hätte, einen zu tiefen Verkaufspreis zu vereinbaren. Soweit die Beklagte geltend machen sollte, dass der Verkaufspreis von Fr. 630'000.00 rein fiktiver Natur sei und tatsächlich – in Täuschung der Beklagten – ein höherer Preis vereinbart worden sei, so fehlen hierzu jegliche substantiierte Hinweise.