Der Netto-Verkaufserlös ist wie folgt aufzuteilen: - Vorab sind die vom Kläger ab 1. Juli 2019 geleisteten Amortisationszahlungen dem Kläger zuzuweisen; - Der bleibende Erlös wird hälftig aufgeteilt; - Vom hälftigen Anspruch der Beklagten stehen dem Kläger Fr. 10'000.00 aus dem akonto Güterrecht geleisteten Prozesskostenvorschuss zu."