2. 2.1. Die mit Ziff. 2 des Entscheids des Familiengerichts Baden vom 2. Juli 2019 genehmigte Scheidungsvereinbarung lautet in Ziff. 13.1 wie folgt: " (Güterrecht) 13. 13.1. Die Parteien vereinbaren, die gemeinsame Liegenschaft an der X-Strasse [...], Q. auf den nächstmöglichen Termin, spätestens aber per 31. Juli 2020 zu verkaufen. Die Parteien beauftragen C. AG (Herr H.), Q. als Makler mit dem Verkauf der Liegenschaft.