Die Gründe dafür seien unbekannt und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Zustellung nicht korrekt erfolgt sei, womit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegen würde, welche zwingend zu einer Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und zu einer Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme führen müsse. Sollte die Verfügung rechtsgenüglich zugestellt worden sein, würde sie an der Säumnis kein Verschulden treffen, weshalb die Frist wiederhergestellt werden müsse. Im Juni 2022 und auch in den Monaten davor hätten sie sich nämlich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden.