3. 3.1. Gegen diesen ihnen am 22. Juli 2022 zugestellten Entscheid erhoben die Beklagten mit Eingabe vom 2. August 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg vom 14. Juli 2022 sei aufzuheben und der Fall sei an die Vorinstanz zur Einräumung einer erneuten Frist zur Stellungnahme zum Ausweisungsgesuch an die Berufungskläger und zur anschliessenden Neubeurteilung zurückzuweisen.