2. Die Gesuchsgegner werden verpflichtet, die Mietobjekte gemäss Ziff. 1 vollständig zu verlassen, zu räumen, die Schlüssel zurückzugeben und zwar spätestens innert zehn Tagen seit Zustellung dieses Entscheides. -3- 3. Die Aufforderung gemäss Ziff. 2 hievor ergeht unter Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen).