2.2. Die Beklagten erstatteten keine Stellungnahme. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg entschied am 14. Juli 2022: " 1. Es wird festgestellt, dass die Mietverhältnisse zwischen den Parteien über die 3.5-Zimmerwohnung (B101) im Erdgeschoss links inklusive einem Kellerabteil in der Liegenschaft X-Strasse in Q. und über den Autoeinstellplatz Nr. 23 in der Einstellhalle UG für einen Personenwagen seit dem 31. Mai 2022 aufgelöst sind.