Gegenstand Mietausweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die D. AG als Vermieterin schloss mit B. und C. als solidarisch haftende Mieter am 3. Oktober 2019 einen Mietvertrag über die 3 ½-Zimmer-Woh- nung (B101) im EG links samt Kellerabteil an der X-Strasse in Q. zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 1'800.00 (= Fr. 1'650.00 Mietzins + Fr. 150.00 akonto Heiz- und Nebenkosten) und gleichentags einen Mietvertrag über den Garagenplatz Nr. 23 im Untergeschoss an derselben Adresse zu einem Bruttomietzins von Fr. 135.00 pro Monat ab. Das Eigentum am Mietobjekt ging am 29. Oktober 2020 auf die A. AG über.