3. 3.1. Gegen diesen ihm am 22. Juli 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 2. August 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Dass… Sie die ganze Geschichte und Sachverhalt dokumentarisch anfordern + prüfen. 2. Dass… Sie mich "wegen dem Bagatellfall" wenigstens mich finanziell befreien. 3. Dass… Sie mir einen 'Unentgeltlichen' Rechts-Beistand/-Anwalt zusprechen." 3.2. Es wurde keine Beschwerdeantwort eingeholt. Das Obergericht zieht in Erwägung: