1.3. Mit amtlichem Formular vom 19. November 2021 wurde das Mietverhältnis per 28. Februar 2022 gekündigt. 1.4. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 21. Februar 2022 vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen einigten sich die A. und C. unter anderem darauf, dass die Kündigung des Bastelraums per 28. Februar 2022 gültig sei, das Mietverhältnis einmalig bis 30. April 2022 erstreckt werde und die Übergabe des Mietobjekts am 2. Mai 2022 um 16.00 Uhr stattfinden werde.