1. 1.1. Die A. als Vermieterin schloss am 29. Mai 2008 mit C. als Mieter einen Mietvertrag über den Bastelraum Nr. 13.1 im 1. Untergeschoss der Liegenschaft X-Strasse in Q. zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 70.00 (= Fr. 60.00 Mietzins und Fr. 10.00 Nebenkosten pauschal) ab. 1.2. Die Liegenschaftsverwaltung B. AG forderte C. mit Einschreiben vom 5. November 2021 nach mehreren versäumten Terminen letztmals auf, sich bis spätestens 15. November 2021 zwecks Auswechslung der Schliessanlage des Bastelraums mit ihr in Verbindung zu setzen, und drohte ihm für den Unterlassungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Verletzung der Duldungspflicht an.