2. Die Eingabe des Beklagten vom 23. Juli 2022 wird als Antrag auf Zustellung des begründeten Entscheids an die Vorinstanz weitergeleitet. 3. Es wird keine Entscheidgebühr erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -5- Zustellung an: den Kläger (Vertreter) den Beklagten die Vorinstanz Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)