" 1. Es sei die Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. über die Forderungsbeträge von CHF 127'676.65 zzgl. 5 % Zins seit dem 13. November 2020 und CHF 485.00 aufzuheben und im Betreibungsregister zu löschen; 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Beklagten." 2.2. Der Beklagte nahm mit Eingabe vom 10. Juni 2022 zum Begehren des Klägers Stellung. -3- 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Muri entschied am 6. Juli 2022: