1.3. Am 22. April 2022 schlossen die D. GmbH und der Beklagte einerseits sowie der Kläger andererseits eine Vergleichsvereinbarung ab, in welcher sich der Beklagte verpflichtete, innert fünf Tagen nach Erhalt des bis am 28. April 2022 vom Kläger zu bezahlenden Vergleichsbetrags die Betreibung Nr. xxx beim Betreibungsamt Q. zurückzuziehen und dem Betreibungsamt die Löschung dieser Betreibung sowie die Einstellung der Pfändung zu beantragen. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 5. Mai 2022 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Muri folgende Anträge: