1.2. Der mit dem Inkasso beauftragte Beklagte betrieb den Kläger mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 17. Dezember 2021 für den Forderungsbetrag von Fr. 127'676.65 nebst Zins zu 5 % seit 13. November 2020, für Adressnachforschungskosten von Fr. 35.00 und für eine Umtriebsentschädigung von Fr. 450.00. Am 21. März 2022 erliess das Betreibungsamt Q. gegenüber dem Kläger, der keinen Rechtsvorschlag erhoben hatte, die Pfändungsankündigung.