zuzugestehen. Hinzu kommen die Miete (inkl. Nebenkosten) von Fr. 1'630.00, die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung von Fr. 364.00 (vgl. angefochtener Entscheid E. 3.3), die Unterhaltsbeiträge (ohne Kinderzulage) von Fr. 750.00 und die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von Fr. 220.00. Zur Notwendigkeit der Benützung des Autos für den Arbeitsweg machte der Gesuchsteller in seinem Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege keine Angaben. An der vorinstanzlichen Verhandlung vom 6. Januar 2022 brachte er vor, er brauche ein Auto für das Geschäft und das Private.