3.2. 3.2.1. Der Gesuchsteller erzielte im Juli 2021 (Zeitpunkt der Gesuchseinreichung) aufgrund der im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Lohnabrechnung einen Bruttolohn von Fr. 5'687.50 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, ohne Kinderzulage). Nach Abzug von 8,3545 % für AHV/IV/EO, ALV, NBU und KTG, ausmachend Fr. 475.15, und Fr. 324.10 (fix) für BVG ergibt sich ein Nettolohn von Fr. 4'888.25. Davon ging – nach Abzug der Kinderzulage von Fr. 200.00 – anlässlich der Verhandlung vom 6. Januar 2022 auch der Gesuchsteller aus (vorinstanzliche Akten [VA] act.