Somit stehe fest, dass er von seinem massgeblichen Nettoeinkommen von Fr. 4'200.00 noch die Unterhaltsbeiträge für die Tochter von Fr. 750.00 und während zweier Monate auch diejenigen für die Ehefrau von Fr. 400.00, also durchschnittlich rund Fr. 816.00, bezahlen müsse, so dass ihm weniger als Fr. 3'400.00 zur Deckung seines erweiterten Notbedarfs verblieben. Dieser belaufe sich selbst nach der Berechnung der Vorinstanz auf Fr. 3'675.00. Er weise somit eine monatliche Unterdeckung von Fr. 275.00 aus. Damit sei seine Bedürftigkeit erstellt.