Bei diesen Abzügen handle es sich um Direktzahlungen des Arbeitgebers an die unterhaltsberechtigte Tochter und teilweise die Ehefrau gestützt auf eine gerichtliche Anweisung. Beim ausbezahlten Lohn seien die zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge somit bereits berücksichtigt. Der Gesuchsteller wohne in Q. und arbeite in R.. Diese Strecke könne innert einer Stunde inkl. Fussmärsche mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt und dem Gesuchsteller ohne weiteres zugemutet werden. Damit könnten ihm nur die entsprechenden Kosten angerechnet werden. Diese beliefen sich für ein Jahresabonnement für zwei Zonen auf Fr. 819.00 bzw. rund Fr. 70.00 im Monat.