2.3. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird Herr Fürsprecher lic. iur. C., eingesetzt. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr für das Dispositiv von CHF 600.00 und den Zuschlag für das begründete Urteil von CHF 200.00, insgesamt CHF 800.00, werden den Parteien je zur Hälfte mit CHF 400.00 auferlegt. 4. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selber.