2. 2.1. Anlässlich der Verhandlung vom 6. Januar 2022 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg wurden der Gesuchsteller und seine Ehefrau befragt. -3- 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg entschied am 14. Februar 2022: " 1. Die Gesuche des Gesuchstellers um Prozesskostenvorschuss, evtl. unentgeltliche Rechtspflege, werden abgewiesen. 2. 2.1. Das Gesuch um Prozesskostenvorschuss der Gesuchgegnerin für das Verfahren OF.2021.85 wird abgewiesen. 2.2. Der Gesuchgegnerin wird im Verfahren OF.2021.85 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt.