2. Eventualiter sei dem Gesuchsteller im mit heutiger Klage eingeleiteten Scheidungsverfahren und sämtlichen damit zusammenhängenden Nebenverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnete Rechtsanwalt gerichtlich als unentgeltlicher Rechtsbeistand des Gesuchstellers zu bestellen." 1.2. B. beantragte mit Gesuchsantwort vom 25. August 2021: " 1. Es sei der Antrag des Gesuchstellers auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch die Gesuchgegnerin abzuweisen.