1. 1.1. A. stellte mit Eingabe vom 23. Juli 2021 beim Bezirksgericht Lenzburg die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Bei Nachweis von ausreichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen sei die Beklagte im mit heutiger Klage eingeleiteten Scheidungsverfahren, B., zu verpflichten, dem Gesuchsteller einen Prozesskostenvorschuss von CHF 6'000.-, zzgl. MwSt. von 7.7 %, zu bezahlen.