Es kann vor diesem Hintergrund entgegen der anderslautenden Begründung zur Beschwerde die Möglichkeit einer Aufstockung der Hypothek im Hinblick auf die Belastbarkeitsgrenze von 80 % nicht von vornherein ausgeschlossen werden: Immerhin konnten die Parteien im Jahr 2020 noch eine zusätzliche Hypothek von Fr. 50'000.000 aufnehmen und ist die Hypothek per 1. Februar 2022 mit einem neuen Kreditrahmen von insgesamt Fr. 500'000.00 für eine Fixdauer von 10 Jahren bis 30. Januar 2032 verlängert worden.