4.2. Das Gesuch vom 8. September 2021 wurde nur mit einer Gutschriftanzeige sowie einem Kontoauszug eingereicht, weshalb die Vorinstanz zur Beurteilung auf die im Rahmen des weiteren Eheschutz-Abänderungsverfahrens zusätzlich eingereichten Beilagen abzustellen hatte. Daraus konnte zunächst entnommen werden, dass der aktuelle Stand auf dem Privatkonto der Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung rund Fr. 6'500.00 betragen hat (Beilage zur Eingabe der Beschwerdeführerin -5-