An der Hauptverhandlung hätten die Parteien zudem übereinstimmend ausgeführt, dass die Hypothek im Jahr 2020 um Fr. 50'000.00 für eine angedachte Parkplatzerweiterung erhöht, dann aber für Steuern und anderweitige Verpflichtungen verbraucht worden sei. Der vom Gesuchsgegner an der Verhandlung genannte Verkehrswert der ehelichen Liegenschaft sei viel zu hoch und dürfte effektiv auf Fr. 700'000.00 bis Fr. 750'000.00 zu beziffern sein. Beide Parteien lebten unter dem Existenzminimum und könnten daher die Belastbarkeitsvorgaben der Bank nicht erfüllen, und zudem sei die eheliche Liegenschaft schon "bis unters Dach" drittfinanziert.