" 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die angefochtene Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten, Familiengerichtspräsidium, vom 9. Dezember 2021 aufzuheben, und der Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin sei in vollumfänglicher Gutheissung ihres Gesuchs vom 31. August 2021/ 8. September 2021 die uneingeschränkte unentgeltliche Rechtspflege für deren Eheschutzverfahren SF.2021.49 und damit auch die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch den Unterzeichneten zu bewilligen.