Der Entscheid Joos gegen die Schweiz vom 15. November 2012 (Nr. 43245/07) betraf ebenfalls einen Fall, in dem eine Eingabe zur Kenntnisnahme zugestellt worden war. In diesem Entscheid erwog der EGMR, vom Beschwerdeführer, der als Anwalt gehandelt habe, hätte erwartet werden dürfen, dass er die Praxis des Bundesgerichts kenne, wonach eine Partei umgehend eine Stellungnahme einzureichen oder zumindest zu beantragen habe, wenn sie auf eine Eingabe reagieren wolle.