Im Entscheid Schaller-Bossert gegen die Schweiz vom 28. Oktober 2010 (Nr. 41718/05) befasste sich der EGMR mit einem Fall, in dem einer nicht anwaltlich vertretenen Partei eine Eingabe der Gegenpartei zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. Der EGMR erwog in diesem Entscheid, er sei nicht überzeugt, dass diese Partei von sich aus eine Stellungnahme zur Eingabe hätte einreichen müssen, um nicht auf die aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessenden Rechte zu verzichten. Der Entscheid Joos gegen die Schweiz vom 15. November 2012 (Nr. 43245/07) betraf ebenfalls einen Fall, in dem eine Eingabe zur Kenntnisnahme zugestellt worden war.