"1. Es sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. für den Betrag von CHF 6'000.00 zzgl. Betreibungskosten von CHF 73.30 die definitive, eventualiter provisorische, Rechtsöffnung zu erteilen. 2. Eventualiter sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und zur neuerlichen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners."