In Bezug auf ihren Ehemann führte die Gesuchstellerin aus, er erziele ausweislich der Lohnabrechnung Mai 2022 als Lagerist einen Nettolohn von Fr. 5'186.50 zuzüglich einer Spesenentschädigung von Fr. 200.00 und des Pro-rata-Anteils des 13. Monatslohns von Fr. 432.00, somit total netto Fr. 5'818.50. Seine KVG-Prämie dürfte etwa gleich hoch sein wie ihre (Fr. 343.00), für seinen Arbeitsweg nach Q. seien Kosten von Fr. 600.00 zu veranschlagen. Hinzu kämen bei ihm Kosten für die auswärtige Verpflegung von Fr. 220.00. Die laufenden Steuern betrügen schätzungsweise Fr. 300.00 pro Monat.