Geld, was insbesondere die Ehe belastet und dazu geführt habe, dass die Parteien in Schulden geraten seien. So habe sie vor Kurzem feststellen müssen, dass der Ehemann entgegen seiner Zusicherung die Krankenkassenprämien nicht bezahlt habe, was zu einem Leistungsstopp geführt habe. Dass ihr Ehemann nicht in der Lage sei, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten, zeige auch die Pfändungsurkunde vom 4. Juli 2022, welche ihr am 8. Juli 2022 "in die Hände" gefallen sei.