Der Gesuchstellerin wird im Verfahren OF.2022.74 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird Frau Rechtsanwältin lic. iur. Fabienne Brunner, Wohlen AG, eingesetzt. 2. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung im Sinne des vorgenannten Rechtsbegehrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Der Gesuchstellerin sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. gesetzliche MwSt.) zu Lasten der Staatskasse." Das Obergericht zieht in Erwägung: