2.3. 2.3.1. Mit Beschwerde bringt die Klägerin sodann vor, die vorinstanzlich vorgenommene Internet-Recherche sei eine unzulässige Sachverhaltserhebung von Amtes wegen und habe das rechtliche Gehör der Klägerin verletzt. Zudem ändere auch die Internetsuche nichts daran, dass die vorgeschlagene -9-