Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 8. Dezember 2021) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. vom 8. Dezember 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 14'980.00 nebst Zins zu 5 % seit 12. November 2021 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30 und weiteren Kosten von Fr. 20.00. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: " Mietzinse Mai bis und mit November 2021, Liegenschaft [...], S." Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.