Grundbetrag Beklagter Fr. 850.00 Zuschlag von 25 % auf Grundbetrag Fr. 212.50 Hälfte des Grundbetrags seiner beiden Kinder Fr. 400.00 Zuschlag von 25 % auf Grundbetrag der Kinder Fr. 100.00 Miete / Wohnkostenbeitrag Fr. 881.50 ./. hälftiger Wohnkostenbeitrag Kinder Fr. - 250.00 Krankenkassenprämie (inkl. IPV) Fr. 249.00 Auswärtige Verpflegung Fr. 200.00 Telekommunikationskosten (pauschal) Fr. 30.00 - 13 -