Höhe der vorgängig erhaltenen Arbeitslosengelder beziehen werde. Der Verdienst, der während dem befristeten Arbeitsverhältnis der Mutter der Klägerin angefallen sei, werde dazu führen, dass die Arbeitslosentaggelder höher ausfallen würden als vor dem Arbeitsverhältnis. Es sei folglich nicht ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 3'351.00 zu berücksichtigen, sondern es müsse der Mutter der Klägerin der im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung tatsächlich erzielte Nettoerlös angerechnet werden. Da dieser nicht anhand von Lohnabrechnungen belegt sei, sei das Gesuch um Prozesskostenvorschuss abzuweisen.