Im Berufungsentscheid des Obergerichts vom 18. Januar 2022 sei er zu Unterhaltszahlungen für den fraglichen Zeitraum von Fr. 30'350.00 verpflichtet worden. Die Beklagte schulde dem Kläger "aus der Unterhaltsberechnung" die Differenz von Fr. 12'010.00 zwischen den beiden Beträgen. Die genannten Entscheide seien vollstreckbare gerichtliche Entscheide, weshalb die definitive Rechtsöffnung verlangt werden könne.