Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Rechtsöffnung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. vom 8. März 2022 betrieb der Kläger die Beklagte für eine Forderung von Fr. 14'369.30 nebst Zins zu 5 % seit 7. März 2022 und Fr. 103.30 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde mit Datum bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: "Rückerstattung Unterhaltsbeiträge (zu viel bezahlt), Gerichts- und Parteientschädigung gemäss Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 18. Januar 2022." Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.