8.3. Das Existenzminimum der Klägerin (inkl. Steuern) beträgt Fr. 2'563.00. Zuzüglich des Zuschlags auf dem Grundbetrag von 25 % (Fr. 212.50) ergibt sich ein Betrag von Fr. 2'775.50. Ihr monatliches Einkommen beträgt Fr. 3'417.00. Dazu kommen die Ehegattenunterhaltsbeiträge von Fr. 183.00. Zur Zahlung der Prozesskosten bleibt ihr somit monatlich ein Betrag von Fr. 824.50 (Fr. 3'417.00 + Fr. 183.00 ./. Fr. 2'775.50) damit rund Fr. 9'900.00 innerhalb eines Jahres (Januar bis Dezember 2022). Damit kann sie die auf sie entfallenden Prozesskosten des Berufungsverfahrens decken. Ihr Antrag um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen. Das Obergericht erkennt: