Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen beträgt somit Fr. 3'417.00 (Fr. 3'154.15 x 13 / 12). Damit beträgt ihr Überschuss neu nur noch Fr. 854.00 (Einkommen Fr. 3'417.00 ./. familienrechtliches Existenzminimum Fr. 2'563.00). Entsprechend reduziert sich auch der gemeinsame Überschuss der Beteiligten auf Fr. 2'064.00 (Überschuss Beklagter Fr. 1'827.00 + Überschuss Klägerin Fr. 854.00 ./. ungedeckter Barbedarf C. Fr. 617.00), was Überschussanteile von Fr. 412.80 für C. und Fr. 825.60 für die beiden Elternteile ergibt. Der Unterhaltsbeitrag für C. beläuft sich entsprechend auf Fr. 1'029.80 (ungedeckter Bedarf Fr. 617.00 + Überschussanteil Fr. 412.80).