Gemäss der mit der Eingabe vom 23. Februar 2022 eingereichten Lohnabrechnung für den Monat Januar 2022 erzielte die Klägerin in jenem Monat ein Bruttoeinkommen von Fr. 3'540.75 bzw. ein Nettoeinkommen inkl. Kinderzulagen von Fr. 3'554.15. Nach Abzug der Kinderzulagen von Fr. 400.00 ergibt sich ein Nettoeinkommen von Fr. 3'154.15. Da die Klägerin trotz Aufforderung des Instruktionsrichters ihren Arbeitsvertrag nicht eingereicht hat (vgl. oben Prozessgeschichte Ziff. 2.6.), ist zu ihren Ungunsten davon auszugehen, dass sie einen 13. Monatslohn erzielt. Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen beträgt somit Fr. 3'417.00 (Fr. 3'154.15 x 13 / 12).