4.2.4. Gemäss der mit Eingabe vom 6. Oktober 2021 eingereichten Steuererklärung 2020 betrug das im Kanton T. steuerbare Einkommen des Beklagten Fr. 52'392.00 und das steuerbare Vermögen Fr. 0.00. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung des Wohnsitzes in R. gemäss dem Steuerrechner - 13 - des Kantons T. Staats- und Gemeindesteuern von Fr. 4'944.95, was einer monatlichen Steuerbelastung von Fr. 412.00 entspricht. Es rechtfertigt sich damit, von der von der Klägerin anerkannten Steuerbelastung von Fr. 450.00 auszugehen.