7. Bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen ausgegangen: - Gesuchstellerin: monatl. Nettoeinkommen 2019: Fr. 2'693.00 monatl. Nettoeinkommen 2020: Fr. 3'951.00 - Gesuchsgegner: monatl. Nettoeinkommen 2019: Fr.7'096.00 monatl. Nettoeinkommen 2020: Fr.6'091.00 - C.: Kinderzulage: Fr. 200.00 [8.] 9. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00, werden den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.00 auferlegt.