1.8. Am 22. November 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Q. eine weitere Verhandlung statt. Die Parteien wurden befragt und es wurden Vergleichsgespräche geführt, die ergebnislos endeten. Die Klägerin hielt an ihren Anträgen fest. Der Beklagte nahm zum Beweisergebnis Stellung, stellte jedoch keine Anträge. 1.9. Mit Entscheid vom 22. November 2021 erkannte das Gerichtspräsidium Q. insbesondere: