1.7. Mit Duplik vom 27. August 2021 stellte der Beklagte folgende Anträge bezüglich Unterhalt: " 4. Es sei dem Gesuchsgegner die Möglichkeit zu geben, nachdem die Gesuchstellerin definitiv Auskunft über alle Einnahmen während den Jahren 2019 und 2020 gegeben hat, die genauen Unterhaltsbeiträge genau zu beziffern; 5. Es wird beantragt, den vom Gesuchsgegner bereits bezahlten Betrag von CHF 9'000.00 bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen."