1.2. Mit Verfügung der Gerichtspräsidentin vom 30. Januar 2020 wurde das Verfahren sistiert. Die Sistierung wurde mehrfach verlängert und schliesslich mit Verfügung vom 25. November 2020 aufgehoben. 1.3. Am 10. Dezember 2020 reichte die Klägerin ein aktualisiertes Eheschutzgesuch ein. Die Anträge zum Kindes- und Ehegattenunterhalt lauteten neu wie folgt: " 7. Kindesunterhalt Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt des gemeinsamen Sohnes C. monatlich im Voraus jeweils auf den ersten eines jeden Monats zzgl. allfällig bezogene Kinderzulagen nachfolgende Beiträge zu bezahlen: