Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 24. Januar 2020 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens. Sie beantragte u.a., der Beklagte sei zu verpflichten, rückwirkend ab Februar 2019 für den minderjährigen Sohn C. monatlich einen Unterhalt von Fr. 2'311.00 (davon Fr. 940.00 Betreuungsunterhalt) zuzüglich allfällig bezogene Kinderzulagen sowie an den persönlichen Unterhalt der Klägerin ab Februar 2020 monatlich Fr. 1'030.00 zu bezahlen.