1. Den Gesuchstellern wird in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes R. (Zahlungsbefehl vom 26. Oktober 2021) für den Betrag von Fr. 14'879.65 nebst Zins zu 5.10 % seit 22. Oktober 2021 und Fr. 1'719.50 (Zinsbelastung bis 21. Oktober 2021) definitive Rechtsöffnung erteilt. -7- 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchsteller in der gleichen Höhe verrechnet, sodass die Gesuchsgegnerin den Gesuchstellern Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat.